Wir führen Sie durch das Versicherungs-Dickicht

Das Versicherungsrecht ist komplex, umfangreich und für Laien oft kaum überschaubar. Streitigkeiten mit Versicherungen können schnell zeitaufwendig und nervenaufreibend werden. Die Kanzlei Dr. Käsewieter unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen rund um Versicherungsansprüche und sorgt dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Unsere Leistungen

Haftpflichtversicherungsrecht

  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Haftpflichtschäden

Kfz-Versicherungsrecht

  • Kasko- und Haftpflichtfälle für Pkw, Lkw und Fuhrparks
  • Abwicklung von Schäden mit Versicherungen und Unfallgegnern

Sachversicherungen

  • Hausrat- und Gebäudeversicherung
  • Regulierung von Immobilienschäden (z. B. Wasserschaden, Schneedruckschaden)

Privathaftpflichtversicherungsrecht

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus privater Haftpflicht

Personenversicherungen

  • Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung
  • Geltendmachung von Versicherungsleistungen

Rechtsschutzversicherungsrecht

  • Prüfung und Unterstützung bei Streitigkeiten mit Rechtsschutzversicherungen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kompetente Rechtsberatung durch erfahrene Anwälte
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Privatpersonen und Unternehmen
  • Transparente Kommunikation: Sie wissen jederzeit, wie der Stand Ihres Falles ist
  • Umfassende Betreuung von der Prüfung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Von der Schadenaufnahme bis zur Durchsetzung: alles aus einer Hand

Ein Verkehrsunfall oder Schadenfall bedeutet oft Ärger und Zeitaufwand – für Betroffene ebenso wie für Autohäuser, Werkstätten oder Fuhrparkhalter. Wir übernehmen für Sie die komplette rechtliche Abwicklung: von der Schadenregulierung über Inkasso bis zur konsequenten Durchsetzung von Sach- und Personenschäden gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern. Der Erstkontakt ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Füllen Sie einfach das Formular aus – wir kümmern uns um den Rest.
Zum Online-Formular

Damit wir sofort starten können – unsere Vollmachten